Erwerb

Erwerb

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Er|werb [ɛɐ̯'vɛrp], der; -[e]s:
a) bezahlte Tätigkeit, berufliche Arbeit:
du musst dir einen neuen Erwerb suchen; einem Erwerb nachgehen.
Syn.: Beschäftigung.
b) [mit Mühe verbundene] Aneignung von etwas, das nicht [allein] mit Geld bezahlt werden kann:
der Erwerb von Wissen, der Hochschulreife, der deutschen Staatsbürgerschaft.
c) das Kaufen; Kauf:
der Erwerb eines Grundstücks.
Syn.: Anschaffung.

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Er|wẹrb 〈m. 1
1. Erwerbung, Anschaffung, Kauf
2. Lohn, Verdienst
3. Gewerbe, Beruf
● der \Erwerb einer Fremdsprache; der \Erwerb eines Grundstückes, Hauses; einem \Erwerb nachgehen; auf \Erwerb gerichtetes Unternehmen; von seinem \Erwerb leben

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Er|wẹrb , der; -[e]s, -e:
1.
a) das Erwerben (1 a):
der E. des Lebensunterhalts;
b) bezahlte Tätigkeit, berufliche Arbeit:
sich einen neuen E. suchen;
einem E. nachgehen;
c) (geistige) Aneignung:
der E. von Wissen;
d) das Kaufen, Kauf:
der E. eines Grundstückes.
2. das Erworbene:
von seinem E. (Verdienst) leben.

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Erwerb,
 
Recht: Eigentum (Privatrecht), der Kauf.

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Er|wẹrb, der; -[e]s, -e: 1. a) das Erwerben (1 a): der E. des Lebensunterhalts; b) bezahlte Tätigkeit, berufliche Arbeit: sich <Dativ> einen neuen E. suchen; einem E. nachgehen; c) (geistige) Aneignung: der E. von Wissen, von Kenntnissen; d) das Kaufen, Kauf: der E. eines Grundstückes. 2. das Erworbene: Laban hatte den Spruch bezahlt mit einem Schaf und allerlei Nahrung für den Mondgötzen, und schon darum musste er an dem -e hängen (Th. Mann, Joseph 343); von seinem E. (Verdienst) leben.

Universal-Lexikon. 2012.

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